SPORTLICH AKTIV in Flensburg

Jungs & Mädels

Anerkennung einer Jugendgruppe

Flensburg

Der Sportverband Flensburg zahlt zweckgebundene Zuschüsse für die Jugendabteilungen in den Sportvereinen aus. Damit diese Zuschüsse gezahlt werden, muss die Jugendabteilung im Verein vom Sportverband anerkannt werden. Die Anerkennung wird auf Antrag des Vereins durch die Sportjugend im Sportverband Flensburg geprüft und bei Vorliegen aller Bedingungen für die Dauer von 5 Jahren ausgesprochen.


Im Rahmen der Prüfung werden diverse Bedingungen überprüft, die in der "Richtlinie für die Anerkennung einer Jugendgruppe" festgelegt sind. Die Richtlinie kann von dieser Seite heruntergeladen werden.


Bei der Beantragung der Jugendanerkennung sind vom Verein die folgenden Unterlagen einzureichen:


  • Vereinssatzung
  • Jugendordnung
  • Aufstellung des Vorstandes
  • letzter Kassenbericht
  • letzter Freistellungsbescheid vom Finanzamt


Die Beantragung kann formlos per Mail erfolgen. Die Dokumente sind in dem Fall bitte als PDF anzuhängen. Sollte dem Sportverband bereits ein aktueller Freistellungsbescheid vorliegen, muss dieser nicht erneut eingereicht werden.


Antragsfrist 31.03.: Mit den neuen Förderungsbedingungen ist ab 2019 eine Abgabefrist für die Anträge auf Anerkennung der Jugendgruppe eingeführt worden. Einträge müssen bis zum 31.03. des betreffenden Jahres beim Sportverband eingereicht sein.


Hinweis für das Jahr 2018: Im Rahmen der Kommunalen Sportentwicklungsplanung sind die Förderrichtlinien für den kompletten Sport überarbeitet worden. Im Jahr 2018 sind jedoch noch die bestehenden Richtlinien gültig. Bei Vereinen, deren Jugendanerkennung 2017 ausgelaufen ist, muss die Anerkennung noch nach den alten Richtlinien beantragt werden.


Hintergrund dieser Anerkennung


Der Jugendarbeit im Verein kommt sowohl bei der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen als auch bei der Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt eine sehr große Rolle zu. Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist dabei besonders zu unterstützen und zu fördern. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Jugendlichen im Verein Ihr Vereinsleben selbst mitgestalten und bestimmen können. Dazu zählt zum einen die Wahl einer eigenen Vertretung, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vereinsvorstand vertritt als auch die Möglichkeit sich selbst durch Projekte und Angebote der Jugend verwirklichen zu können. Durch die Prüfung der Satzung und der Jugendordnung soll sichergestellt werden, dass die Jugendlichen diese Mitbestimmungsrechte im Verein haben. Mit der Prüfung des Kassenberichts soll kontrolliert werden, ob den Jugendabteilungen in den Vereinen auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die als Förderung für die Jugend an die Vereine ausgezahlt werden.


Beispiele für den Nachweis der Mittelverwendung


1) Nachweis über den Kassenbericht


Im Kassenbericht müssen die Einnahmen und Ausgaben der Jugendabteilung zu erkennen sein. Einnahmen sind z.B. die Fördermittel, die der Sportjugend aufgrund dieser Anerkennung an den Verein für die Verwendung der Jugendabteilung auszahlt. Es könnten je nach Vereinsstruktur aber auch finanzielle Mittel sein, die der Verein der Jugendabteilung für Ihre Arbeit aus den normalen Vereinsmitgliedsbeiträgen zur Verfügung stellt. Führt die Jugendabteilung eigene Aktionen durch für die Teilnahmegebühren erhoben werden (z.B. Freizeiten), sind diese Teilnahmegebühren ebenfalls Einnahmen der Jugendabteilung. Ausgaben können die überfachlichen Ausgaben sein, die die Jugendabteilung in eigener Entscheidung getätigt hat. Um bei dem Beispiel der Freizeitmaßnahme zu bleiben wären auch die Ausgaben, die für diese Freizeit getätigt wurden, Ausgaben der Jugendabteilung. Einige Beispiele dafür folgen in den nächsten Beispielen.


2) Nachweis über Rechnungen


Es kommt immer häufiger vor, dass Vereine Ihre Kassenberichte nach buchhalterischen Gesichtspunkten erstellen und dabei die Jugendmittel nicht als solche ausweisen. In einem solchen Fall haben wir bereits Rechnungen akzeptiert, die die Ausgaben der Jugend für ein Kalenderjahr in der Höhe der gezahlten Zuschüsse nachweisen.


Nicht akzeptiert werden dabei Rechnungen, die ausschließlich für den Sportbetrieb entstanden sind. Dies sind beispielsweise Rechnungen für: Sportgeräte, Sportbekleidung, Turnierfahren, Trainer- bzw. Übungsleiterbezahlungen.


3.a) Beispiel: Vorbereitung von Jugendfreizeitmaßnahmen


Die Jugendabteilung im Sportverein beschließt erstmals ein Sommerzeltlager für die Kinder und Jugendlichen im Verein zu organisieren. In der Vorbereitung sind Treffen des Orgateams notwendig und zwei Teamer wollen sich den Zeltplatz vorher anschauen, um alles planen zu können. Kosten, die die Jugendvertretung für die Vorbereitung des Zeltlagers hat, können aus den Jugendmitteln beglichen werden und als Nachweis der Mittelverwendung verwendet werden.


3.b) Beispiel: Neuanschaffungen für das jährliche Sommerfest


Der Verein veranstaltet einmal im Jahr ein Sommerfest, bei dem die Jugendlichen das Spiel- und Spaßprogramm für die Kinder und Jugendlichen aus dem Verein und der Gäste organisieren und durchführen. Die Jugendabteilung möchte hierfür Kleinspielgeräte für das Rahmenprogramm anschaffen. Auch diese Anschaffungen können als Verwendungsnachweis genutzt werden.


3.c) Beispiel: Treffen der Jugendvertretung


Einmal im Monat trifft sich die Jugendvertretung im Verein mit allen Jugendgruppenleitern, um aktuelle Themen zu besprechen und anstehende Projekte zu organisieren. Außerdem lädt die Jugendvertretung einmal im Jahr alle Kinder und Jugendlichen zur Jahreshauptversammlung der Vereinsjugend ein, um über die laufenden Projekte zu berichten und die Wahlen der Jugendvertretung durchzuführen. Für solche Veranstaltungen fallen ebenfalls Kosten an, die als Verwendungsnachweis genutzt werden könnten.

 

Anhänge: 

Anerkennung der Jugendgruppe