SPORTLICH AKTIV in Flensburg

Unsere Regeln

Satzung & Ordnung

Im Sportverband

Die Satzung vom Sportverband Flensburg

vom 22. April 2013


Anhang:

dIE Jugendordnung der Sportjugend Flensburg           

vom 27. März 2021


Anhang: 


BEITRAGSORDNUNG ( § 12 der Satzung ) 


1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Beitrag pro Jahr und Mitglied nach der Bestandsmeldung zum 1. Januar des laufenden Jahres im Jahr 2003: 1,00€ für Jugendliche (bis 18 Jahren) 1,30€  für Erwachsene ab Jahr 2004: 1,00€ für Jugendliche (bis 18 Jahren) 1,50€  für Erwachsene. 


2. Der jährliche Mindestbetrag beträgt im Jahr 2003: 35,00€ und ab Jahr 2004: 40,00€. 


3. Bei Neuaufnahmen in den Sportverband wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00€ erhoben. 


4. Der Beitrag wird durch Bankabruf im Monat März für das laufende Jahr erhoben. 


5. Diese Beitragordnung gilt ab 1. Januar 2001. 


Beschlossen auf dem Verbandstag den 20.03.2001.