vom 27. März 2021
Anhang:
BEITRAGSORDNUNG ( § 12 der Satzung )
1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Beitrag pro Jahr und Mitglied nach der Bestandsmeldung zum 1. Januar des laufenden Jahres im Jahr 2003: 1,00€ für Jugendliche (bis 18 Jahren) 1,30€ für Erwachsene ab Jahr 2004: 1,00€ für Jugendliche (bis 18 Jahren) 1,50€ für Erwachsene.
2. Der jährliche Mindestbetrag beträgt im Jahr 2003: 35,00€ und ab Jahr 2004: 40,00€.
3. Bei Neuaufnahmen in den Sportverband wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00€ erhoben.
4. Der Beitrag wird durch Bankabruf im Monat März für das laufende Jahr erhoben.
5. Diese Beitragordnung gilt ab 1. Januar 2001.
Beschlossen auf dem Verbandstag den 20.03.2001.